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Vertragsbedingungen

Steiner's Wohnmobile


Das Wohnmobil ist Eigentum des Autohaus E.Steiner in Konolfingen. Es wird in einwandfreiem Zustand, innen und aussen gereinigt und ohne äusserlich erkennbare Mängel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inkl. Inneneinrichtung und Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben. Ist die Reinigung bei der Fahrzeugrückgabe durch den Mieter nicht oder nur teilweise erfolgt, so hat dieser für die Aussenreinigung Fr. 80.--,für die Innenreinigung nach Aufwand (Fr.50.--/Std.) inkl. WC-Reinigung Fr.100.-- zu bezahlen. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten! In der Miete inbegriffen sind: Wohnmobilmiete mit entsprechenden Gratis-Km., unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt pro Schadenereignis Fr. 1500.-- ).Vollkasco - Versicherung (Selbstbehalt pro Schadenereignis Fr.1500.) .Sämtliche Wartungs- und Reparaturkosten (gegen Quittung),ausführliche Dokumentation über das Wohnmobil, Gratisparkplatz für Ihren PW während der Mietdauer, Die Übergabe erfolgt in Konolfingen. Treibstoff, Autobahn-, Tunnel-, sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Kilometerberechnung für die Dauer der Mietzeit erfolgt aufgrund des vom eingebauten Kilometerzähler ermittelten Kilometerstandes. Der Lenker und Mieter des Wohnmobils muss mindestens 21 Jahre alt und volle 12 Monate im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. ( Kategorie B bis 3,5 t. Gesamtgewicht). Die Benützung des Wohnmobils ist verboten für: entgeltliche Personen- und Warentransporte jeder Art- durch Personen die unter Alkohol-, Medikamente- oder Rauschgifteinfluss stehen - um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung oder Verleihung,wenn es sich in nichtbetriebsbereiten Zustand befindet oder überladen ist. Der Mieter ist für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich, insbesondere für die Kontrolle von Oel- und Wasserstand, sowie des Pneudrucks. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Für die Folgen von Verkehrsverletzungen (Bussen), für das Übertreten von Verkehrsvorschriften jeder Art, sowie Überschreitungen von Parkzeiten etc. haftet der Mieter. Wird die Vermietung des Wohnmobils infolge nicht vorhersehbaren Ereignissen verunmöglicht oder erschwert, wie z.B. Nichtrückgabe, Zerstörung oder Beschädigung des Wohnmobils durch den Vormieter oder Dritte, so können Mieter und Vermieter ohne gegenseitige Ansprüche oder Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten, ausser, wenn der Vermieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen kann. Wird das Wohnmobil vom Mieter nicht vertragsgemäss, bzw. in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so haftet der Mieter für entstandenen Schaden. Bei unentschuldigter, verspäteter Rückgabe, wodurch eine Verzögerung der Weitervermietung des Wohnmobils entsteht, wird eine Gebühr von Fr. 50.-- pro Stunde berechnet. Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge Pannen oder Unfall, ebensowenig für Schäden die im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entsteht, nicht haftbar gemacht werden. Schäden die durch Nichtbeachten der Mindesthöhe (3,18 m ohne Stauboxe/sonst 3,30 m) sowie Beschädigungen an der Innenausstattung des Wohnmobils sind nicht versichert und gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturen sind, wo immer möglich, durch offizielle Vertretungen auszuführen. Übersteigen die Reperaturkosten den Betrag von Fr. 200.--, ist vor der Ausführung der Reparatur die Bewilligung des Vermieters (E.Steiner oder Frau H.Steiner oder dessen Stellvertreter/in) einzuholen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Quittungen und der ersetzten Teile zurückerstattet. Jeder Unfall ist sofort der örtlichen Polizei und dem Vermieter zu melden und der sich im Wohnmobil befindende Unfallraport ist auszufüllen. (Gemäss Unterlagen "Verhalten beim Unfall"). Es dürfen keine Schuldzugeständnisse gemacht werden. Für Verluste oder Beschädigung des Eigentums des Mieters haftet dieser selbst, ebenso für die ordnungsgemässe Rückgabe der Fahrzeugpapiere. Das Inventar des Mieters, (Fotoapparat, Radio, Kleider etc.) ist im Falle eines Einbruchs oder Schadenereignisses nicht versichert. Es ist daher zu empfehlen, bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Eine Anullationskosten-Versicherung ist nicht enthalten aber obligatorisch. Wir konnen Ihnen ein günstiges Angebot von der Europäischen Reiseversicherungs AG unterbreiten, falls Sie nicht schon eine eigene Versicherung haben. Nach Absprache mit dem TCS ist der Abschlus einer Reiseversicherung unbedingt zu empfehlen, da es für den Vermieter nicht möglich ist, Ihnen im Schadenfall eine problemlose Rückreise zu gewähren.Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des Mietpreises zu zahlen:
- bis 60 Tage vor Abreise 60%
- 59 bis 20 Tage vor Abreise 80%
- weniger als 20 Tage vor Abreise 100% Gerichtsstand für beide Parteien ist das Domizil des Vermieters. Eine Anzahlung von einem Drittel der Gesamtmiete ist erwünscht. Den Rest der Miete ist 2 Wochen vor Übernahme oder Bar vor Ablieferung des Wohnmobils fällig.
unser Bankkonto: (Berner Kantonalbank 42.3.286.206.74 PC 30-3256-0) .